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Update zu digitalen Steuerbescheiden – Was ab 2026 wirklich gilt

von Deutscher Steuerberaterverband e. V.
26.11.25

 

Bereits im Herbst 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag Neuerungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Hierüber informierte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV, vgl. DStV-Info vom 13.10.2025). Kurz vor Beginn der Neuregelung justierte der Deutsche Bundestag am 13.11.2025 still und leise im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach. Der Bundesrat dürfte dem Gesetzentwurf noch in diesem Jahr zustimmen.

Zumindest für die Finanzbehörden verschiebt der Gesetzgeber die flächendeckende Bereitstellung digitaler Steuerbescheide um ein Jahr nach hinten. Offiziell sollen Steuerpflichtigen dadurch mehr Zeit erhalten, sich auf die neuen Regelungen einzustellen (vgl. BT-Drs. 21/2751, Artikel 8, S. 76). Aber auch technische Herausforderungen bei der digitalen Umsetzung der Neuregelungen dürften hier eine Rolle spielen.

Im aktuellen Beitrag "Update zu digitalen Steuerbescheiden – Was ab 2026 wirklich giltfasst der DStV die Neuerungen zusammen und zeigt, worauf Sie achten sollten.

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